ABSCHLEPPDIENST ZÜRICH GMBH

Wir dokumentieren  jeden Auftrag mit Video- und Tonaufnahmen, somit können nicht gerechtfertigte Anzeigen abgewiesen werden.

Hinweis: Wer wider besseres Wissen eine nicht schuldige Person bei der Behörde einer strafbaren Handlung beschuldigt, in der Absicht, eine Strafverfolgung gegen ihn herbeizuführen, macht sich strafbar (Art. 303 Schweizerisches Strafgesetzbuch).

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