Für Sie als Auftraggeber GRATIS! 24/7 erreichbar – Tag, Nacht, Wochenende & Feiertag. Gebühren werden gem. Art. 164 OR, per Zession direkt vom Falschparker eingefordert. Anrufen: 044 202 12 12
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Falschparker Abschleppdienst in Zürich24h einsatzbereit

Falschparker blockieren Ihren Parkplatz, Ihre Einfahrt oder wichtige Zufahrten? Wir sorgen für eine schnelle, rechtssichere Lösung – rund um die Uhr. Als erfahrener Abschleppdienst in Zürich entfernen wir unberechtigt abgestellte Fahrzeuge effizient und professionell. Für Sie entsteht dabei in der Regel kein Aufwand und keine Kosten.

  • 24/7 einsatzbereit
  • In < 30 Min. vor Ort
  • Für Auftraggeber gratis
  • 20+ Jahre Erfahrung
Ein Abschleppwagen der Abschleppdienst Zürich GmbH zieht einen silbernen Pkw auf einer nassen Strasse ab, daneben ein weisser Pickup mit orangefarbenen Streifen.

Abschleppservice für Privatgrund in Zürich

Als erfahrene Abschleppfirma übernehmen wir das Entfernen von falsch geparkten Fahrzeugen auf Privatgrund zuverlässig und effizient. Für Auftraggeber entstehen dabei in der Regel keine Kosten, da wir die Forderung direkt gegenüber dem Falschparker geltend machen. Mit unserer eigenen Inkasso- und Rechtsabteilung sorgen wir für eine vollständige Abwicklung im Hintergrund. Sie müssen sich um nichts kümmern und erhalten eine schnelle Lösung ohne Aufwand.

Falschparker auf Privatgrund

Falsch parkierte Fahrzeuge führen im Alltag immer wieder zu Problemen – ob besetzte Parkplätze, blockierte Einfahrten oder gestörte Abläufe. Wichtig zu wissen: Auf Privatgrund haben Sie das Recht, solche Fahrzeuge jederzeit entfernen zu lassen. Wir übernehmen für Sie den gesamten Prozess.

Ein orangefarbener Abschleppwagen hebt ein weisses Auto neben einem weissen Lieferwagen an.

Wer kennt das nicht? – Typische Probleme im Alltag

Im Alltag kommt es immer wieder zu Situationen, in denen falsch parkierte Fahrzeuge den Ablauf stören. Mitarbeitende finden morgens ihre reservierten Parkplätze besetzt oder Sie kommen nach Hause und Ihre Einfahrt ist blockiert. Auf Baustellen verzögern falsch abgestellte Fahrzeuge wichtige Arbeiten, während in Wohnanlagen dauerhaft parkierte Autos die Durchfahrt behindern. Auch sicherheitsrelevante Bereiche wie Feuerwehrzufahrten werden immer wieder zugeparkt, was im Ernstfall schwerwiegende Konsequenzen haben kann. Viele Betroffene wissen in solchen Momenten nicht weiter und wenden sich an die Polizei – doch auf Privatgrund ist diese meist nicht zuständig. Genau hier setzen wir an und bieten Ihnen eine direkte, unkomplizierte Lösung – ohne Kosten für Sie als Auftraggeber.

Rechtliche Lage bei Falschparkern auf Privatgrund

Nicht öffentlich gekennzeichnete Parkplätze – beispielsweise weiss oder blau markierte Flächen – gelten als Privateigentum. Unberechtigtes Parkieren stellt eine Übertretung dar und kann rechtlich verfolgt werden. Wichtig zu wissen: Die Polizei ist auf Privatgrund in der Regel nicht für das Abschleppen zuständig. Als Eigentümer, Mieter oder berechtigte Person haben Sie jedoch jederzeit das Recht, ein falsch geparktes Fahrzeug entfernen zu lassen. Dies gilt auch für Hausverwaltungen, Sicherheitsdienste oder beauftragte Personen.

Durch das unerlaubte Parkieren entsteht zudem ein sogenanntes Forderungsrecht gegenüber dem Falschparker. Das bedeutet, dass die Kosten für das Abschleppen nicht von Ihnen getragen werden müssen. Es ist auch nicht Ihre Aufgabe, den Fahrzeughalter ausfindig zu machen – vielmehr liegt die Verantwortung beim Falschparker, sich vor dem Parkieren entsprechend zu informieren.

Rechtlich bestätigt – offizielle Grundlage

Die Praxis, dass Abschleppunternehmen die Forderung gegenüber dem Falschparker übernehmen, ist rechtlich anerkannt. Laut Angaben der zuständigen Behörden ist es zulässig, dass diese Ansprüche an ein Abschleppunternehmen abgetreten werden. Dadurch kann das Unternehmen die entstandenen Kosten direkt beim Verursacher einfordern, während Sie als Auftraggeber entlastet werden. Dieses Modell sorgt für eine klare, faire und effiziente Abwicklung – genau so, wie sie im Alltag benötigt wird.

So funktioniert der Ablauf beim Abschleppen

Der Prozess ist einfach, schnell und klar strukturiert. Damit wir sofort handeln können, benötigen wir lediglich wenige Informationen von Ihnen.

  1. 1

    Fotos & Standort senden

    Dokumentieren Sie das falsch parkierte Fahrzeug mit mindestens zwei Fotos (vorne und hinten), inklusive Kennzeichen. Senden Sie uns diese zusammen mit dem Standort per Nachricht oder E-Mail.

  2. 2

    Sofort disponiert

    Nach Eingang Ihres Auftrags wird umgehend einer unserer Mitarbeiter disponiert und macht sich auf den Weg.

  3. 3

    Fachgerecht abgeschleppt

    Vor Ort wird das Fahrzeug fachgerecht und ohne Schäden mit modernster Technik abgeschleppt. Der gesamte Vorgang wird ordnungsgemäss dokumentiert und der Polizei gemeldet.

  4. 4

    Ihre Daten bleiben geschützt

    Sollte der Fahrer zwischenzeitlich zurückkehren, können Sie uns einfach kurz informieren. Der Falschparker erhält alle notwendigen Informationen über die Polizei und kann sein Fahrzeug jederzeit bei uns abholen. Aus Datenschutzgründen wird Ihre Identität nicht weitergegeben.

CHF 0 für Auftraggeber

Keine Kosten für Auftraggeber – faire und klare Lösung

Ein entscheidender Vorteil unseres Services: Für Sie als Auftraggeber entstehen in der Regel keine Kosten. Durch eine sogenannte Abtretung der Forderung (Zession) übernehmen wir die vollständige Kostenabwicklung mit dem Falschparker.

Das bedeutet für Sie: keine finanziellen Risiken, kein administrativer Aufwand und keine unangenehmen Diskussionen. Wir kümmern uns um alles im Hintergrund – schnell, professionell und rechtssicher. Diese Vorgehensweise ist rechtlich zulässig und wird auch von offiziellen Stellen bestätigt. So erhalten Sie eine sorgenfreie Lösung, während wir uns um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche kümmern.

Häufige Fragen

Was kostet mich das Abschleppen eines Falschparkers?

Für Sie als Auftraggeber in der Regel nichts. Durch die Abtretung der Forderung (Zession, Art. 164 OR) fordern wir die Gebühren direkt beim Falschparker ein – ohne finanzielles Risiko und ohne administrativen Aufwand für Sie.

Darf ich ein Fahrzeug auf meinem Privatparkplatz abschleppen lassen?

Ja. Als Eigentümer, Mieter oder berechtigte Person haben Sie jederzeit das Recht, ein falsch geparktes Fahrzeug entfernen zu lassen. Dies gilt auch für Hausverwaltungen, Sicherheitsdienste oder beauftragte Personen. Die Polizei ist auf Privatgrund in der Regel nicht für das Abschleppen zuständig.

Was brauchen Sie von mir?

Mindestens zwei Fotos des Fahrzeugs (vorne und hinten) inklusive Kennzeichen sowie den Standort – per WhatsApp, Nachricht oder E-Mail. Nach Eingang Ihres Auftrags wird umgehend ein Mitarbeiter disponiert.

Erfährt der Falschparker, wer den Auftrag gegeben hat?

Nein. Ihre Daten bleiben geschützt – aus Datenschutzgründen wird Ihre Identität nicht weitergegeben. Der Falschparker erhält alle notwendigen Informationen über die Polizei und kann sein Fahrzeug jederzeit bei uns abholen.

24h einsatzbereit!

Immer erreichbar – 24/7 Service. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns per WhatsApp.

044 202 12 12
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