Rechtliche Lage bei Falschparkern auf Privatgrund
Nicht öffentlich gekennzeichnete Parkplätze – beispielsweise weiss oder blau markierte Flächen – gelten als Privateigentum. Unberechtigtes Parkieren stellt eine Übertretung dar und kann rechtlich verfolgt werden. Wichtig zu wissen: Die Polizei ist auf Privatgrund in der Regel nicht für das Abschleppen zuständig. Als Eigentümer, Mieter oder berechtigte Person haben Sie jedoch jederzeit das Recht, ein falsch geparktes Fahrzeug entfernen zu lassen. Dies gilt auch für Hausverwaltungen, Sicherheitsdienste oder beauftragte Personen.
Durch das unerlaubte Parkieren entsteht zudem ein sogenanntes Forderungsrecht gegenüber dem Falschparker. Das bedeutet, dass die Kosten für das Abschleppen nicht von Ihnen getragen werden müssen. Es ist auch nicht Ihre Aufgabe, den Fahrzeughalter ausfindig zu machen – vielmehr liegt die Verantwortung beim Falschparker, sich vor dem Parkieren entsprechend zu informieren.


