FALSCHPARKER-ABSCHLEPPDIENST IN ZÜRICH / ABSCHLEPPSERVICE

Als etablierte Abschleppfirma für Pannen-, Unfall- und Fahrzeug-Transporte jeglicher Art bieten wir das Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen auf Privatgrund den Auftraggebern kostenlos an (mit Zession). Wir verfügen über eine eigene Inkasso- und Rechtsstelle.

Wer kennt das nicht:

Das sind nur ein paar wenige Bespiele, mit der unsere Firma tagtäglich konfrontiert wird. Oft wissen die Betroffenen kaum weiter und rufen die Polizei zur Hilfe. Diese hilft jedoch nicht, weil es sich um Privatgrund handelt. Von beauftragten Abschleppfirmen werden die Kosten dann direkt an den Auftraggeber verrechnet. Nicht so bei uns. Wir stellen Rechnung nie an den Auftraggeber.

Rechtliche Lage:

Vorgehen:

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

Zitat aus dem Factsheet der Kantons- und Stadtpolizei Zürich:

„Es gibt Abschleppunternehmen, die sich die Forderung gegenüber dem Falschparker abtreten lassen und dem Auftraggeber versprechen, dass für ihn keine Kosten anfallen. Eine solche sogenannte Zession des Schadenersatzanspruchs ist zulässig. Das Abschleppunternehmen kann dann die Kosten beim Falschparker selber einfordern.“

Wir sind 24h einsatzbereit!

Für Sie als Auftraggeber GRATIS! Gebühren werden gem. Art. 164 OR, per Zession direkt vom Falschparker eingefordert.