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Abschleppdienst für Falschparker

Sie sind Inhaber eines Gewerbes und besitzen in diesem Zusammenhang einen eigenen Parkplatz? In einem solchen Fall möchten Sie vermutlich auch unbedingt vermeiden, dass man Ihren Parkplatz rechtswidrig verwendet und hier ein Falschparker sein Fahrzeug abstellt, um der lästigen Suche nach einem Parkplatz zu entkommen. Doch bevor Sie tätig werden und ein widerrechtlich parkendes Fahrzeug entfernen lassen, sollten Sie zunächst die rechtliche Lage verinnerlichen.

Wie ist die rechtliche Situation bei Falschparkern?

Nicht immer ist die Polizei zuständig, wenn es sich um einen Falschparker handelt. Hier muss grundsätzlich zwischen privaten und öffentlichen Parkflächen unterschieden werden. Die Beamten können demnach keine Bussgelder verhängen und das Fahrzeug auch nicht selbst abschleppen lassen, wenn auf privaten Grund geparkt wird. Dennoch ist man nicht verpflichtet, ein falsch parkendes Auto auf dem eigenen Privatgelände zu akzeptieren. Hier kann man dann ohne Probleme selbst ein Unternehmen beauftragen, das den Vorgang des Abschleppens übernimmt. Bedenken Sie jedoch, dass Sie die Kosten meist erste selbst zahlen müssen.

Wer übernimmt die Kosten für das Abschleppen von Falschparkern?

Natürlich ist ohne jeden Abstrich der Falschparker für die Kosten verantwortlich, die aus diesem Vorgang resultieren. Im öffentlichen Raum kann sich nun ein Abschleppdienst um das Abschleppen kümmern und die Kosten direkt beim Falschparker eintreiben, sobald dieser sein Fahrzeug auslösen möchte. Im privaten Bereich ist die Angelegenheit, wie bereits angedeutet, etwas schwieriger. Hier kann dann eine Versicherung oder ein Anwalt Abhilfe schaffen.

Wie kann man sich den Vorgang des Abschleppens von Falschparkern vorstellen?

In jedem Fall gilt es verhältnismässig zu bleiben. Stellt ein Verkehrsteilnehmer sein Fahrzeug nur für wenige Minuten auf Ihrem Parkplatz ab, obwohl dieser nicht dazu berechtigt ist und behindert dabei auch nicht den Verkehr, sollte man sich durchaus kulant zeigen. Bei Bedarf kann man den Halter des Fahrzeugs entsprechend auf sein Fehlverhalten hinweisen. Handelt es sich jedoch um einen echten Falschparker im klassischen Sinne, so sollten Sie uns unbedingt anrufen, damit wir tätig werden können. Bitte denken Sie auch daran, Fotos anzufertigen, die den Sachverhalt beweisen können. Wir kümmern uns dann um die Abholung des jeweiligen Fahrzeugs und übernehmen alle bürokratischen Arbeiten. Wir lagern das Fahrzeug dann bei uns ein und der Halter kann dieses dann gegen ein festgelegtes Entgelt bei uns abholen.

Im Gegensatz zu vielen Abschleppdiensten müssen Sie bei dem Abschleppdienst Zürich nicht in Vorkasse treten. Stattdessen fordern wir die Kosten direkt bei dem Falschparker ein.

Sie haben weitere, wichtige Fragen zum Thema? Sprechen Sie uns dazu einfach gern unverbindlich an!

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