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ABSCHLEPPDIENST OHNE VORKASSE

Die Gründe für das Abschleppen eines Fahrzeugs sind unterschiedlich. Neben Fahrzeugen, die nach einem technischen Defekt liegengeblieben sind und verunfallten Fahrzeugen, werden Abschleppfirmen zum Abtransportieren falsch abgestellter Fahrzeuge gerufen. Wer die Kosten trägt, ist durch Verträge und Gesetze geregelt. Abschleppunternehmen arbeiten mit Versicherungen bzw. Automobilclubs zusammen. Ansonsten erbringen sie ihre Leistung meist nur gegen Vorkasse.

WIDERRECHTLICH ABGESTELLTE FAHRZEUGE

Während öffentliche Parkplätze entweder in Weiss oder Blau gekennzeichnet sind, benötigen Privatparkplätze keine spezielle Kennzeichnung. Ist ein Auto auf Ihrem privaten Parkplatz abgestellt, können Sie eine Anzeige bei der Polizei machen. Aber damit ist das Problem nicht gelöst, denn die Polizei lässt auf Privatgrund nicht abschleppen. Viele Privatpersonen scheuen sich davor, selbst ein Abschleppunternehmen zu beauftragen. Das Abschleppen eines Fahrzeugs ist teuer und muss vom Auftraggeber zumeist vorfinanziert werden. Er kann sich die Kosten zwar vom Falschparker zurückholen, aber das ist nicht immer einfach. So manch Geschädigter ist schon auf seinen Kosten sitzengeblieben. Mit einem Abschleppdienst ohne Vorkasse müssen Sie sich um die Abschleppkosten keine Gedanken machen.

WER TRÄGT DIE ABSCHLEPPKOSTEN BEI EINEM FALSCH GEPARKTEN FAHRZEUG?

Die gesetzliche Lage ist hier eindeutig. Liegt ein korrekter Grund für das Abschleppen vor, muss der Falschparker die Kosten tragen. Im öffentlichen Bereich veranlasst die Polizei das Abschleppen eines Fahrzeuges nur, wenn es den Verkehr behindert. Ansonsten wird eine Geldbusse bei Parkvergehen verhängt. Wenn jemand trotz Parkverbot auf dem Parkplatz eines geschlossenen Ladens parkt, ist ein Abschleppen nicht gerechtfertigt. In so einem Fall wird der Vorgang des Abschleppens als Unverhältnismässigkeit angesehen. Damit trägt nicht der Falschparker, sondern die Person, die das Abschleppunternehmen beauftragt hat, die Kosten. Verparkt jemand Ihre Einfahrt oder steht auf Ihrem Privatparkplatz, haben Sie das Recht das Fahrzeug abschleppen zu lassen. Als Besitzer oder Mieter eines Parkplatzes dürfen Sie ein auf dem Parkplatz falsch geparktes Fahrzeug sofort entfernen lassen. Denn hier entsteht durchaus ein Schaden für Sie, da Sie Ihren Privatparkplatz nicht nutzen können. Nur mit einem Abschleppdienst ohne Vorkasse müssen Sie das Geld für das Abschleppen nicht im Voraus bezahlen.

ABSCHLEPPDIENST OHNE VORKASSE – IDEAL

Eine praxisgerechte Lösung bietet ein Abschleppdienst ohne Vorkasse. Das Unternehmen Abschleppdienst Zürich ist stets einsatzbereit. Der Vorgang, den Abschleppdienst ohne Vorkasse zu beauftragen, ist denkbar einfach. Senden Sie Fotos des falsch parkenden Fahrzeugs mit den Angaben zum Standort an den Abschleppdienst. Dabei sollten die Fotos das Fahrzeug sowohl von vorne als auch von hinten, inklusive Kennzeichen zeigen. Das falsch geparkte Fahrzeug wird fachgerecht abgeschleppt und der Fall wird der Polizei gemeldet. Beim Abschleppdienst ohne Vorkasse müssen Sie als Auftraggeber nichts zahlen, sondern die Rechnung geht direkt an den Falschparker. Falls es notwendig ist, hilft Ihnen der Abschleppdienst Zürich auch bei der Erstattung einer Anzeige gegen den Falschparker.

FAZIT

Sich über parkende Autos zu ärgern, ist nicht notwendig. Sie müssen keine Angst haben, auf den Kosten des Abschleppdienstes sitzen zu bleiben. Mit dem Abschleppdienst Zürich haben Sie einen Abschleppdienst ohne Vorkasse und sind auf der sicheren Seite.

Damit widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge zügig entfernt werden, sollten Sie die Telefonnummer +41 44 202 12 12 des Abschleppdienstes Zürich gleich zu Ihren Kontakten hinzufügen.

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