Für viele Fahrzeughalter ist der Autoexport von der Schweiz nach Deutschland eine attraktive Option. Ob aufgrund besserer Marktpreise, hoher Nachfrage oder eines Umzugs – es gibt viele Gründe, ein Schweizer Auto ins Ausland zu exportieren. Dennoch ist der Autoexport mit bestimmten Anforderungen und Abläufen verbunden. In diesem Beitrag erklären wir Schritt für Schritt, worauf Sie beim Autoexport von der Schweiz nach Deutschland achten müssen – damit Ihr Fahrzeug sicher und gesetzeskonform die Grenze passiert.
Ist ein Autoexport von der Schweiz nach Deutschland sinnvoll?
Fahrzeuge aus der Schweiz geniessen auf dem deutschen Markt einen hervorragenden Ruf. Besonders gefragt sind gepflegte Autos mit lückenlosem Serviceheft, da sie oft in einem sehr guten technischen Zustand sind. Das macht sie insbesondere für deutsche Käufer besonders attraktiv – sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich.
Ein wichtiger Grund für den Autoexport von der Schweiz nach Deutschland sind die oftmals höheren Verkaufspreise, die in Deutschland erzielt werden können. Gleichzeitig steht Verkäufern in Deutschland eine grössere Zielgruppe zur Verfügung, was die Chancen auf einen schnellen und lukrativen Verkauf deutlich erhöht.
Auch persönliche Lebensumstände spielen eine Rolle. Wer seinen Wohnsitz nach Deutschland verlegt, möchte sein Fahrzeug häufig mitnehmen, anstatt es in der Schweiz zu verkaufen. In solchen Fällen ist ein strukturierter Export besonders sinnvoll.
Ein weiterer wirtschaftlicher Vorteil zeigt sich bei Neufahrzeugen, die in der Schweiz teils günstiger erworben werden können. Wird ein solches Fahrzeug innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Deutschland exportiert – etwa im Zuge eines Wegzugs oder von grenzüberschreitendem Handel –, kann das finanziell äusserst lohnenswert sein.
Unterlagen für den Autoexport
Damit der Autoexport von der Schweiz nach Deutschland reibungslos läuft, sollten Sie im Vorfeld alle erforderlichen Unterlagen vollständig bereithalten. Diese Dokumente sind notwendig, um das Fahrzeug korrekt abzumelden, die Ausfuhr beim Schweizer Zoll anzumelden und schliesslich die Zulassung in Deutschland zu ermöglichen. Ohne die richtigen Papiere kann es an der Grenze oder später bei den Behörden schnell zu Problemen kommen – bis hin zur Einfuhrverweigerung. Daher ist es ratsam, alle Unterlagen frühzeitig zusammenzustellen und auf Aktualität sowie Vollständigkeit zu prüfen.
Folgende Dokumente sind in der Regel erforderlich:
- Fahrzeugausweis (Teil I und II) bzw. die originalen Zulassungspapiere – sie belegen, dass Sie rechtmässiger Eigentümer des Fahrzeugs sind.
- Kaufvertrag oder eine formale Bestätigung des Eigentumsübergangs – wichtig insbesondere bei Verkauf oder Schenkung.
- Ausfuhrzollanmeldung, die über das digitale Schweizer Zollsystem e-dec export eingereicht wird.
- Abmeldebestätigung der kantonalen Zulassungsstelle, welche bestätigt, dass das Fahrzeug in der Schweiz offiziell abgemeldet wurde.
- COC-Papiere (Certificate of Conformity) – diese sind zwar nicht immer zwingend notwendig, erleichtern jedoch die Zulassung in der EU erheblich, da sie technische Fahrzeugdaten und die Übereinstimmung mit EU-Normen nachweisen.
Wichtig: Alle genannten Unterlagen sollten im Original vorliegen. Kopien oder unvollständige Angaben führen häufig zu Rückfragen, Verzögerungen oder schlimmstenfalls zur Ablehnung der Ausfuhr oder Zulassung.
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Wie funktioniert die Abmeldung in der Schweiz?
Bevor Sie ein Fahrzeug aus der Schweiz exportieren können, ist es zwingend erforderlich, es bei der kantonalen Zulassungsstelle offiziell abzumelden. Dieser Schritt bildet die Grundlage für die anschliessende Ausfuhr und sollte unbedingt vor der Zollanmeldung erfolgen. In der Regel erfolgt die Abmeldung direkt am Schalter der zuständigen Behörde und ist innerhalb weniger Minuten erledigt.
Im Zuge dieser Abmeldung müssen Sie Ihre Kontrollschilder (Nummernschilder) abgeben. Im Gegenzug erhalten Sie eine schriftliche Abmeldebestätigung. Diese Bestätigung dient als offizieller Nachweis, dass das Fahrzeug in der Schweiz nicht mehr zugelassen ist. Darüber hinaus wird es unter anderem für die Zollabwicklung, die Kündigung Ihrer Fahrzeugversicherung sowie als Beleg für den zukünftigen Fahrzeugstatus im Ausland benötigt.
Sollte das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit sein oder im Rahmen des Exports per Anhänger oder Transportdienst überführt werden, muss dieser Umstand bei der Abmeldung angegeben werden. Nur so kann die Zulassungsstelle alle nötigen Vermerke korrekt erfassen und der Export rechtssicher abgewickelt werden.
Zollabwicklung beim Autoexport von der Schweiz nach Deutschland
Beim Autoexport von der Schweiz nach Deutschland ist eine Zollabfertigung zwingend erforderlich. Ohne die korrekte zolltechnische Abwicklung darf das Fahrzeug die Grenze nicht passieren, und eine spätere Zulassung in Deutschland kann erheblich erschwert werden.
Der erste Schritt besteht darin, eine Ausfuhrzollanmeldung über das elektronische System e-dec export der Schweizer Zollverwaltung einzureichen. Dieses Verfahren ist verpflichtend und bildet die Grundlage für die ordnungsgemässe Ausfuhrdokumentation.
Anschliessend muss die Ausfuhr physisch an der Zollstelle bestätigt werden. In der Regel geschieht das am gewählten Grenzübergang. Dabei wird geprüft, ob die Angaben korrekt sind und ob das Fahrzeug tatsächlich die Schweiz verlässt.
Sobald das Fahrzeug in Deutschland eintrifft, muss es dem deutschen Zoll gemeldet werden. Dabei kann – je nach Fahrzeugalter, Herkunftsland und Käuferstatus (privat oder gewerblich) – Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % anfallen.
Ein besonderer Hinweis gilt für Fahrzeuge, die innerhalb von sechs Monaten nach Erstzulassung exportiert werden. In diesen Fällen kann zusätzlich eine Nachversteuerung oder Korrektur der bereits gezahlten Mehrwertsteuer notwendig sein. Ein genauer Blick ins Detail lohnt sich – insbesondere, wenn es um die Vermeidung unnötiger Kosten und bürokratischer Hürden geht.
Versicherung und Überführung – das ist zu beachten
Nach der offiziellen Abmeldung bei der kantonalen Zulassungsstelle verliert das Fahrzeug automatisch seinen Versicherungsschutz. Das bedeutet: Für die anschliessende Überführung nach Deutschland darf es keinesfalls ohne eine gültige und den Vorschriften entsprechende Absicherung auf öffentlichen Strassen gefahren werden. Um das Fahrzeug dennoch eigenständig überführen zu können, benötigen Sie ein gültiges Überführungskennzeichen – je nach Anwendungsfall entweder ein sogenanntes Exportkennzeichen oder ein Zolldurchgangskennzeichen, das speziell für grenzüberschreitende Fahrzeugtransporte ausgegeben wird.
Besonders praktisch ist in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, direkt in der Schweiz ein sogenanntes Ausfuhrkennzeichen zu beantragen. Dieses ist bis zu 30 Tage gültig und umfasst in der Regel eine Kurzzeitversicherung, mit der Sie das Fahrzeug rechtssicher, versichert und problemlos überführen können – selbst bei längeren Strecken oder Verzögerungen.
Wenn Sie sich nicht mit den Formalitäten befassen möchten oder maximale Sicherheit bevorzugen, bietet sich die Zusammenarbeit mit einem professionellen Autotransportdienstleister an. Solche Unternehmen sorgen nicht nur für die sichere Überführung des Fahrzeugs bis zum Zielort, sondern übernehmen auf Wunsch auch die vollständige Zollabwicklung – eine zeitsparende, stressfreie und verlässliche Lösung, besonders bei komplexeren oder grenzüberschreitenden Exportvorhaben.
Zulassung in Deutschland: Was ist erforderlich?
Damit ein aus der Schweiz exportiertes Fahrzeug in Deutschland ordnungsgemäss zugelassen werden kann, müssen verschiedene Unterlagen und Nachweise vorgelegt werden. Diese sind notwendig, um die Herkunft, die technische Zulassungsfähigkeit sowie den rechtlichen Besitz eindeutig zu belegen. Nur wenn alle Dokumente vollständig und korrekt eingereicht werden, kann das Fahrzeug in Deutschland angemeldet und im Strassenverkehr eingesetzt werden.
Folgende Unterlagen sind für die Zulassung erforderlich:
- Die vollständigen Originalunterlagen, also Fahrzeugausweis Teil I und II sowie der Kaufvertrag oder ein anderer Nachweis über den Eigentumsübergang.
- Ein gültiges COC-Dokument (Certificate of Conformity), das bestätigt, dass das Fahrzeug den EU-Typgenehmigungsstandards entspricht.
- Falls kein COC vorliegt oder das Fahrzeug nicht EU-konform ist, wird eine TÜV-Abnahme notwendig, bei der technische Merkmale geprüft werden.
- Der Nachweis über die bezahlte Einfuhrumsatzsteuer, der beim deutschen Zoll ausgestellt wird.
- Eine gültige eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) als Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz.
- Ein gültiger Personalausweis und eine aktuelle Meldebescheinigung des zukünftigen Halters.
Nach erfolgreicher Bearbeitung durch die Zulassungsstelle werden dem Fahrzeug neue deutsche Kennzeichen zugeteilt. Damit darf es offiziell auf deutschen Strassen gefahren werden.
Fazit: Autoexport Schweiz – mit guter Vorbereitung kein Problem!
Ein Autoexport von der Schweiz nach Deutschland kann wirtschaftlich sinnvoll und unkompliziert sein – wenn alle Unterlagen stimmen und die Abwicklung gut vorbereitet ist. Von der Abmeldung bis zur Zulassung sind einige Schritte zu beachten, doch mit dem richtigen Know-how oder einem erfahrenen Partner an der Seite gelingt der Prozess reibungslos. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt sich von Experten begleiten oder nutzt spezialisierte Transport- und Exportdienstleister. Sollten Sie selbst aufgrund einer Panne oder eines Unfalls nicht mehr weiterfahren können, steht Ihnen der Abschleppdienst Zürich jederzeit zur Seite. Unser professioneller Service sorgt dafür, dass Ihr Fahrzeug sicher geborgen wird und Sie möglichst schnell wieder mobil sind. Kontaktieren Sie uns – wir sind rund um die Uhr für Sie da.