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DER STEHT VOR MEINER EINFAHRT! FALSCH GEPARKTE AUTOS IN ZÜRICH SCHNELL UND EINFACH BESEITIGEN

Wieder einmal ist die Einfahrt durch einen Falschparker belegt oder der Privatparkplatz besetzt? Das ist nicht nur nervenaufreibend. Mitunter kann das auch schwerwiegende Konsequenzen haben. Etwa dann, wenn man nicht pünktlich zur Arbeit kommt oder anderweitige wichtige Termine nicht rechtzeitig einhalten kann. Erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben, um Ihre Rechte gegenüber einem Falschparker geltend zu machen.

Falschparken – Wo herrscht ein Parkverbot?

Parkverbotszonen sind nicht immer auf Anhieb zu erkennen. Erschwerend ist, dass es innerhalb der Schweiz drei verschiedene Arten von Parkplätzen gibt. Erfahren Sie, welche Zonen zum Parkieren erlaubt sind und welche nicht:

  • die gelbe Zone: Hier ist Parken erlaubt, sofern Sie Angestellter oder Kunde einer bestimmten ansässigen Firma sind.
  • die weisse Zone: Prinzipiell ist Parken in dieser Zone erlaubt, allerdings kostenpflichtig.
  • die blaue Zone: In der blauen Zone darf täglich zwischen acht und 18 Uhr geparkt werden.

Strengsten verboten ist dagegen das Parkieren auf Radstreifen, auf Hauptstrassen ausserorts sowie in der Nähe von Zufahrten oder in der Nähe von Bahnübergängen. Bezüglich der genannten Zonen gibt es verschiedene Sonderregelungen, die Falschparker unter Umständen vor einem Bussgeldverfahren schützen. So ist unter anderem das kurze Anhalten in Parkverbotszonen erlaubt, sofern eine Person aus dem Auto steigen möchte. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Fahrer selbst das Auto nicht verlassen darf.

Falschparker werden herangezogen – welche Rechte die Polizei hat!

In der Schweiz hat die Polizei das Recht, Falschparker ohne Ausnahme abschleppen zu lassen. In der Regel wird diese Vorgehensweise jedoch nur genutzt, wenn das falsch geparkte Fahrzeug den Verkehr behindert oder auf andere Art und Weise für eine Gefährdung im Strassenverkehr sorgt. Die anfallenden Abschleppkosten durch einen Abschleppdienst werden in diesem Fall immer dem Falschparker auferlegt. Wird das Auto nicht sofort abgeschleppt, gibt es vorab mittels Verwaltung eine Busse. Die Höhe der Busse beläuft sich zwischen 40 und 120 Franken. Zudem wird dem Falschparker in diesem Fall eine Frist von zwölf Stunden eingeräumt, in welcher das Auto umzuparken ist. Steht das Auto nach der Frist jedoch immer noch im Parkverbot, erfolgt ohne Umwege die kostenpflichtige Abschleppung durch einen Abschleppdienst.

Falschparker privat abschleppen lassen? – Welche Möglichkeiten Sie haben!

Eine polizeiliche Abschleppung ist jedoch nicht mit dem privaten Vorgehen zu vergleichen. Dennoch ist es mehr als ärgerlich, wenn die eigene Ein- und Ausfahrt oder der Privatparkplatz wieder einmal belegt ist. Im Allgemeinen sollten Sie den Fahrer des jeweiligen Fahrzeuges vorab informieren und freundlich dazu auffordern, Platz zu machen. Erst wenn keine Reaktion auf Ihre Bitte erfolgt, sollten Sie einen Abschleppdienst zu Hilfe ziehen. Berücksichtigen Sie jedoch, dass vor allem private Dienstleister oftmals horrende Gebühren für den Abschleppdienst verlangen. Mitunter steht die Frage im Raum, wer für die anfallenden Abschleppkosten in Frage kommt. Nicht selten werden die Gebühren dem auferlegt, der den Abschleppdienst beauftragt hat. Das ist noch ärgerlicher als der zugestellte Parkplatz, zumal nicht selten langwierige Rechtsstreitigkeiten folgen, in denen die Abschleppkosten vom Falschparker eingefordert werden. Auf Nummer Sicher gehen Sie mit dem Abschleppdienst Zürich.

Abschleppdienst Zürich schleppt Falschparker ab und kümmert sich um die Kosteneintreibung

Lassen Sie sich nicht weiter von Falschparkern nerven. Der Abschleppdienst Zürich kümmert sich für Sie kostenfrei um Ihre Rechte. Dabei wird nicht nur der eigentliche Abschleppdienst übernommen. Im Vergleich zu anderen Dienstleistern kümmert sich der Abschleppdienst Zürich auch um die Eintreibung der Abschleppkosten direkt beim Parksünder. Sie laufen dabei keine Gefahr, auf horrenden Gebühren sitzen zu bleiben. Nutzen Sie den Abschleppdienst Zürich, um Ihren Parkplatz oder Ihre Einfahrt schnell und ohne Nachteile freizuräumen.

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