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Falsch Parken an Elektroladestationen – was können Sie tun?

Elektroautos haben eine deutlich geringere Reichweite als Fahrzeuge mit Benzin- und Dieselantrieb. Daher sind häufigere Aufladungen an Elektrostationen nötig. Umso nerviger ist es, wenn Sie auf Personen stossen, welche falsch an Elektroladestationen geparkt haben. Dabei stellen Sie fest, dass es sich um ein Benzin- oder Dieselfahrzeug handelt, das grundlos die Station und damit Ihre Möglichkeit zur Aufladung des Akkus blockiert. Was können Sie tun?

Elektroladestationen in der Schweiz

Im internationalen Vergleich ist die Schweiz in Bezug auf Elektroladestationen sehr gut aufgestellt. Die Infrastruktur wird kontinuierlich ausgebaut, um noch mehr Ladepunkte zu schaffen und die E-Auto-Freundlichkeit schweizweit zu erhöhen. Auch wenn es schon eine grosse Menge an Ladestationen gibt, ist der weitere Ausbau perspektivisch nötig. Denn immer mehr Schweizer entscheiden sich für die E-Mobilität und der Markt wächst rasant.

Falsch Parken an privaten Elektroladestationen

Als Besucher eines Parkplatzes haben Sie kein Recht, einen Falschparker abschleppen zu lassen. Doch als Besitzer der Parkfläche sieht es rechtlich anders aus. Wenn Sie zum Beispiel feststellen, dass vor einem Geschäft Autos an Elektroladestationen stehen, ohne aufzuladen, können Sie sich an den Geschäftsinhaber wenden. Dieser kann den Abschleppdienst rufen und den Platz räumen lassen. Im Regelfall werden die Kosten vom Falschparker getragen. Allerdings muss die Verhältnismässigkeit gegeben sein, was zum Beispiel der Fall ist, wenn das Geschäft nur eine E-Ladestation hat und diese über einen längeren Zeitraum blockiert ist. Auf Ihrem Privatparkplatz vor dem Haus können Sie prinzipiell abschleppen lassen – schliesslich zahlen Sie Miete für den Bereich und sind damit auch der Rechteinhaber.

Soll eine Abschleppung erfolgen, rufen Sie den Abschleppdienst Zürich an. Wir fordern die Kosten direkt beim Parksünder ein und versichern Ihnen, dass Sie bei uns nicht in Vorkasse gehen müssen. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Anfertigung einer Strafanzeige wegen Falschparken an Elektroladestationen.

Falsch Parken an öffentlichen Elektroladestationen

Auf vielen öffentlichen Parkplätzen befinden sich Ladestationen für E-Autos. Doch was tun, wenn Sie aufladen möchten und feststellen müssen, dass Diesel- oder Benzinfahrzeuge falsch parken? An Elektroladestationen im öffentlichen Raum ist es nicht einfach möglich, den Falschparker zu melden und einen Abschleppdienst zu rufen. In diesem Fall können Sie nur die Polizei kontaktieren und den Fall aufnehmen lassen. Das Bussgeld beträgt in der Regel zwischen CHF 40 und 100. Doch in der Praxis zeigt sich, dass die Bussgeldeinforderung nicht immer umgesetzt wird. Sollte die Polizei wenig Interesse zeigen, suchen Sie sich am besten eine andere Ladestation und ärgern sich nicht über die Vorgehensweise.

Falsch Parken an Elektroladestationen müssen Sie nicht akzeptieren!

Egal ob es sich um Ihren privaten oder um einen öffentlichen Parkplatz mit E-Ladestation handelt: Falschparker nehmen Ihnen die gute Laune und sind ein Ärgernis. Auf öffentlichen Parkflächen haben Sie nur wenig Möglichkeiten. Doch auf privaten Parkplätzen können Sie gegen das Falschparken an Elektrostationen vorgehen. Auch wenn es nicht Ihr privater Parkplatz ist: Der Geschäftsinhaber lässt den Falschparker abschleppen und Sie können Ihr E-Auto nun problemlos aufladen.

Kontaktieren Sie uns und lassen Falschparker, die Elektroladestationen blockieren, abschleppen! Sie müssen sich diese Benachteiligung nicht gefallen lassen.

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