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Falschparken ohne Anwohnerausweis

In Zürich und Umgebung wird das Parken zunehmend schwieriger. Frei zugängliche Parkplätze sind knapp und langwieriges Suchen nicht nur ärgerlich, sondern auch nervig. Dies gilt insbesondere, wenn ein Anwohnerparkplatz vorhanden ist, auf dem Falschparker ohne Anwohnerausweis ihr Fahrzeug abstellen. Sie selber zahlen möglicherweise für entsprechenden Anwohnerparkraum, während andere ihn scheinbar kostenlos blockieren. Doch als Anwohner haben Sie jederzeit die Möglichkeit, etwas dagegen zu unternehmen und sich zu wehren. Erfahren Sie, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.

Anwohnerparken in Zürich

In Zürich und Umgebung haben Anwohner und Gewerbetreibende jederzeit die Möglichkeit, eine Parkbewilligung für blaue Zonen des eigenen Postleitzahlkreises zu beantragen. Diese Parkbewilligung berechtigt zum uneingeschränkten Parken innerhalb der örtlichen blauen Zonen. Die Beantragung ist sowohl schriftlich wie auch telefonisch oder online bei der jeweiligen Bewilligungsstelle möglich. Voraussetzung ist ein Fahrzeug mit Züricher Nummernschild. Sofern ein ausserkantonales oder ausländisches Nummernschild vorhanden ist, muss die jeweilige Parkkarte schriftlich mit entsprechender Begründung beantragt werden. Die Kosten der Parkkarte belaufen sich auf 300 CHF pro Jahr.

Falschparken ohne Anwohnerausweis

Nicht immer handelt es sich beim Falschparken ohne Anwohnerausweis um eine Rechtsverletzung. So gilt das Parken in blauen Zonen zwischen 8 Uhr und 18 Uhr als gestattet, wenn eine Parkdauer von einer Stunde nicht überschritten wird. Bei längerer Parkdauer wird dagegen ein Bussgeld fällig. Beim Falschparken ohne Anwohnerausweis beträgt das Bussgeld 40 CHF, wenn Sie die zulässige Parkzeit um bis zu 2 Stunden überschreiten. Bei mehr als zwei Stunden werden 60 CHF fällig. Wird die Parkdauer um mehr als vier Stunden in einer blauen Zone überschritten, ohne dass ein Anwohnerausweis vorhanden ist, liegt die Höhe des Bussgeldes bei 100 CHF.

Falschparken ohne Anwohnerausweis – Das können Sie tun!

Prinzipiell handelt es sich bei blauen Parkbereichen um öffentliche Bereiche. Dies gilt auch im Zusammenhang mit Falschparken ohne Anwohnerausweis. Das bedeutet, dass es nicht so einfach möglich ist, Falschparker abzuschleppen. Sollten Sie allerdings feststellen, dass gegen die Parkordnung verstossen wird und jemand beispielsweise längere Zeit ohne Anwohnerausweis in einer blauen Zone parkt, können Sie die Polizei über diesen Umstand informieren. In der Folge bekommt der Falschparker in aller Regel ein entsprechendes Parkticket. Handelt es sich um kein einmaliges Vergehen, sondern möglicherweise sogar um ein dauerhaftes Falschparken ohne Anwohnerausweis, empfiehlt sich ebenfalls der Kontakt zur zuständigen Polizei. Unter Umständen ist diese berechtigt, das Fahrzeug abschleppen zu lassen.

Wenn die eigene Zufahrt blockiert wird

Prinzipiell ist das Falschparken ohne Anwohnerausweis in blauen Zonen sehr nervig und für jene mit Anwohnerausweis nervenaufreibend. Aus rechtlicher Sicht sind die Möglichkeiten jedoch beschränkt. So ist es leider nicht möglich, Falschparker dementsprechend auf eigene Faust abschleppen zu lassen. Etwas anders sieht das jedoch aus, wenn Falschparker Ihre persönliche Einfahrt, Ihr Carport oder Ähnliches blockieren. In solchen Fällen haben Sie die Möglichkeit, die jeweiligen Fahrzeuge auf Kosten der Falschparker abschleppen zu lassen. Der Abschleppdienst Zürich ist in diesem Kontext Ihr direkter Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Zufahrt wieder freizuräumen. Sofern Sie Probleme mit Falschparkern haben, nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf. Gerne beraten wir Sie individuell rund um das Thema Falschparken ohne Anwohnerausweis und helfen Ihnen dabei, die eigene Einfahrt freizuhalten.

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