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Falschparker vor der Garage abschleppen lassen: Wer muss zahlen?

Es ist ausgesprochen ärgerlich! Sie wollen mit Ihrem Auto in die Stadt fahren. Natürlich haben Sie es eilig. Doch Sie kommen mit Ihrem Wagen nicht aus der Garage. Der Grund: Ein Falschparker hat sein Auto auf der Fläche vor Ihrer Garage parkiert. Was können Sie in einem solchen Fall tun? Einen Abschleppdienst holen und den fremden Wagen abschleppen lassen? Die Angst, dass Sie die hohen Kosten für das Abschleppen dann bezahlen müssen, lässt Sie womöglich zögern, dies zu tun. Hier erfahren Sie, wer für die Kosten für das Abschleppen in einem solchen Fall aufkommt und worauf Sie achten müssen.

Falschparker vor der Garage abschleppen lassen

Grundsätzlich ist für ein Fahrzeug, dass auf Ihrem Privatgrundstück steht, nicht die Polizei verantwortlich. Diese wird auch keine Busse ausstellen. Nur wenn Sie ein richterliches Parkverbot haben anordnen lassen, können Sie den fehlbaren Lenker anzeigen. Da die Polizei aber nicht zuständig ist, wird sie nichts unternehmen. Es ist Ihre Entscheidung, wie Sie auf den Falschparker reagieren.

Eine Anzeige bei der Polizei oder beim Statthalter einzureichen, hilft Ihnen im konkreten Fall aber nicht weiter. Sie können noch immer nicht wegfahren, weil der Falschparker Ihre Garagenausfahrt blockiert. Da bleibt Ihnen nur, abzuwarten oder das Auto abschleppen zu lassen.

Wer die Kosten trägt, wenn Sie Falschparker vor der Garage abschleppen lassen

Wer aber trägt die Kosten, wenn Sie durch einen Abschleppdienst den Falschparker vor der Garage abschleppen lassen? Grundsätzlich müssen Sie die Kosten tragen. Diese können Sie zwar beim fehlbaren Lenker zurückfordern. Doch weigert sich dieser, wird es ein langwieriger Prozess. Besonders wenn die Verhältnismässigkeit nicht gegeben ist oder der Abschleppdienst überteuerte Preise verlangt. Auch wenn Sie die Situation ohne grossen Aufwand anders hätten lösen können, bleiben Sie womöglich auf den Kosten sitzen. Doch hierfür gibt es dank dem Abschleppdienst Zürich eine Lösung.

Was Sie vor dem Abschleppen lassen beachten sollten

Warten Sie erst einmal eine Zeitlang ab und versuchen Sie, den Falschparker ausfindig zu machen. Gelingt dies nicht und der Wagen wird nicht wieder weggefahren, können Sie den Abschleppdienst aufbieten. Bei vielen Abschleppdiensten müssen Sie in Vorkasse gehen. Es gibt aber auch Abschleppunternehmen, die die Kosten direkt beim Falschparker einfordern.

Falschparker abschleppen lassen durch den Abschleppdienst Zürich

Das Gesetz spricht eher für Sie und im Normalfall muss der Falschparker die Kosten für das Abschleppen übernehmen. Dennoch kann es eine nervenaufreibende Angelegenheit sein, einen falsch geparkten Wagen abschleppen zu lassen. Gehen Sie deshalb auf Nummer sicher und wenden Sie sich an den Abschleppdienst Zürich.

Der Ärger bleibt Ihnen deswegen nicht gänzlich erspart. Doch müssen Sie, wenn Sie uns beauftragen, nicht mit den Folgen herumschlagen. Wir fordern die Kosten direkt bei Falschparker ein. Sie müssen lediglich ein Beweisfoto des falschparkierten Fahrzeugs machen. Dieses Bild senden Sie uns zusammen mit der Standortangabe, wo das Auto abgeschleppt werden soll. Wir kümmern uns um den Rest. Wurde das fremde Fahrzeug entfernt, können Sie sich endlich mit Ihrem Auto auf dem Weg in die Stadt machen.

Werden auf Ihrem Grundstück Fahrzeuge unrechtmässig parkiert, nehmen Sie mit uns Kontakt auf und vereinbaren Sie mit uns ein kostenloses Beratungsgespräch.

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