EnglishFrenchGermanItalian

KOSTEN FÜR DEN ABSCHLEPPDIENST – WER ÜBERNIMMT SIE?

Es kommt nicht selten vor, dass ein Auto abgeschleppt werden  muss. Die Gründe dafür können vielfältig sein. Ob Verkehrsunfall, Falschparker oder Autopanne: Eine Frage bleibt in den meisten Fällen offen. Wer übernimmt die Kosten für den Abschleppdienst? Eine Pauschalantwort gibt es nicht, denn die Kostenübernahme ist vom Grund des Abschleppens abhängig.

Kostenübernahme für das Abschleppen von Falschparkern


Können Falschparker ihr Auto kostenlos abschleppen lassen? In der Regel nicht, denn viele Abschleppdienste verlangen den Betrag für das Abschleppen direkt von dem Auftraggeber. Dann müssen Sie versuchen, den Betrag vom Falschparker wieder einzutreiben. Als Geschädigter können Sie aber den Service des Abschleppdienst Zürich in Anspruch nehmen, ohne dass Sie dafür bezahlen müssen. Wenn Sie durch den Falschparker eingeschränkt sind, weil auf Ihrem Privatparkplatz geparkt oder der Carport blockiert wird, kümmert sich der Abschleppdienst Zürich um die Kosteneintreibung direkt beim Falschparker. Für Sie entstehen demnach keine weiteren Umstände. Anders ist es jedoch, wenn durch den Falschparker kein Schaden entsteht. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn auf dem Parkplatz eines geschlossenen Geschäfts oder Restaurants geparkt wird. Sofern der Vorgang des Abschleppens als Unverhältnismässigkeit angesehen wird, müssen Sie die Kosten für den Abschleppdienst übernehmen. Daher sollten Sie sich sicher sein, dass eine Behinderung bzw. ein Schaden durch den Falschparker vorliegt. Denn nur dann erfolgt die Kostenübernahme durch den Verursacher.


Autopanne: Wer trägt die Kosten für den Abschleppdienst?

Wer die Kosten für den Abschleppdienst bei einer Autopanne übernimmt, ist von der jeweiligen Situation abhängig. In den meisten Fällen kümmert sich die Autoversicherung um die Kostenübernahme. Es ist allerdings auch möglich, dass die Abschleppgebühren durch die Mitgliedschaft bei einem Verkehrsclub abgedeckt sind. Sofern es sich um einen Defekt an Ihrem Neuwagen handelt, lassen sich die Gebühren möglicherweise auch vom Hersteller zurückfordern. Damit Sie niemals auf den Kosten für den Abschleppdienst sitzenbleiben, empfehlend wir Ihnen den Abschluss einer entsprechenden Autoversicherung oder die Mitgliedschaft im Automobilclub.

Die Kosten für den Abschleppdienst bei Autounfällen


Bei Verkehrsunfällen ist entscheidend, ob Sie Geschädigter oder Verursacher sind. In beiden Fällen ist es möglich, dass Sie die Kosten für den Abschleppdienst zunächst selbst bezahlen müssen. Allerdings sollten Sie die Rechnung gut aufbewahren, um sich den Aufwand erstatten zu lassen. Wenn Sie Geschädigter sind, können Sie den Beleg bei der gegnerischen Versicherung einreichen, um die Kosten zurückzufordern. Auch, wenn Sie der Verursacher des Autounfalls sind, werden die Gebühren oft durch die eigene Kfz- oder Haftpflicht-Versicherung beglichen.

Fazit: Keine Sorge vor den Abschleppkosten!

Wie Sie bereits festgestellt haben, ist es völlig unterschiedlich, wer die Kosten für den Abschleppdienst zu tragen hat. Sofern Sie sich an die Verkehrsregeln halten, keine Fehler machen und sogar eine Mitgliedschaft im Automobilclub abgeschlossen haben, müssen Sie für gewöhnlich keine Sorge vor den Gebühren haben. Egal, aus welchem Grund Sie Ihr Fahrzeug abschleppen müssen: Der Abschleppdienst Zürich ist Ihr zuverlässiger und kompetenter Ansprechpartner. Wir sind der schnellste Anbieter in Zürich und Umgebung.

Wir können helfen? Melden Sie sich unter +41 44 202 12 12 und lassen Sie jetzt Ihr Auto abschleppen!

Teilen auf:

Brauchen Sie unsere Hilfe?

Kontaktieren Sie uns jetzt und wir werden Sie bei den nächsten Schritten begleiten und unterstützen.