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Parkverbote in der Schweiz: An diesen Stellen sollten Sie nicht parkieren!

In der gesamten Schweiz, aber insbesondere in Grossstädten wie zum Beispiel Zürich ist die allgemeine Parksituation recht komplex. Nicht nur Urlauber kommen bei der Frage nach Parkmöglichkeiten an ihre Grenzen. Auch Einheimische wissen oftmals nicht, wo sie parkieren dürfen und wo nicht. Falschparken wird – sofern Sie erwischt werden – mit hohen Strafen und Bussen geahndet. Wir erklären Ihnen in diesem Zusammenhang, wo parkieren erlaubt ist und wo Sie es unbedingt vermeiden sollten.

Parkverbote in der Schweiz – das sollten Sie generell beachten!

Absolute Parkverbote in der Schweiz gelten überall dort, wo nicht gehalten werden darf. Ebenfalls gibt es Parkverbote in der Schweiz, die durch entsprechende Warn- und Hinweisschilder gekennzeichnet sind. Untenstehend haben wir einige Orte für Sie zusammengefasst, die einer ausdrücklichen Markierung bedürfen, nach welcher das Parkieren erlaubt ist.

1. Beschränktes Parken in der Schweiz

Mancherorts besteht gegen eine Gebühr die Möglichkeit, vorübergehend zu Parkieren. Diese Parkzonen sind zeitlich beschränkt und zudem an das Einlegen einer Parkscheibe gekoppelt.

2. Parkverbote im Verkehrsfluss

Parkverbote in der Schweiz gelten prinzipiell im Gegenverkehr von Einbahnstrassen. Des Weiteren darf ausserorts nichts auf Hauptstrassen parkiert werde. Innerorts gilt dieses Parkverbot, wenn wenig Platz vorhanden ist. Das Parkieren ist ferner neben und auf Radstreifen verboten sowie auf Brücken jeder Art. Parkverbote in der Schweiz gelten auch in der unmittelbaren Nähe von Bahnübergängen. Ausserorts ist das Parken bis zu 50 Meter vor einem Bahnübergang verboten. Innerorts gelten als Richtwert 20 Meter. Abschliessend darf auch auf dem Trottoir nicht parkiert werden.

3. Privatgrundstücke und Zufahrten

Nahezu selbsterklärend sind Parkverbote im Bereich der Zufahrten zu jeglichen fremden Gebäuden und Grundstücken. Auch Privatparkplätze von Einzelpersonen oder Unternehmen gelten als Parkverbotszone.

Parkverbote in der Schweiz – das sollten Sie wissen!

Ihrer eigenen Sicherheit wegen sollten Sie ausschliesslich auf zum Parkieren gekennzeichneten Flächen parkieren. In der Schweiz gibt es sehr viele Parkverbotszonen, sodass vor allem bei einer Unsicherheit schnell Verstösse vorkommen. Auch das wissentliche Parken auf Privatparkplätzen anderer Personen oder Unternehmen sollten Sie vermeiden. Dies gilt auch dann, wenn Sie nur kurz parkieren wollen. Denn prinzipiell ist es Privatpersonen und Unternehmen erlaubt, auch bei kurzen Zuwiderhandlungen Fahrzeuge abschleppen zu lassen, die unerlaubt auf dem eigenen Parkplatz parkieren.

Sind Sie vielleicht selbst davon betroffen und möchten Ihren Privatparkplatz besser vor Falschparkern schützen? Dann nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf. Gerne beraten wir Sie rund um das Thema Parkverbote in der Schweiz und zeigen Ihnen auf, welche Möglichkeiten Sie haben, um Ihren eigenen Privatparkplatz zu schützen. Vereinbaren Sie jetzt ein kostenloses Beratungsgespräch.

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