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Wann zahlt die Versicherung den Abschleppdienst?

Wer kennt das nicht? Ein Fahrzeug wird abgeschleppt, wenn es vor Ort nicht mehr repariert werden kann. Dies passiert beispielsweise nach einem Unfall oder einer Panne. Ebenso kann es passieren, dass Ihr Fahrzeug aufgrund von Falschparken abgeschleppt werden muss. Nun stellen sich viele Menschen die Frage: besteht die Möglichkeit, die Abschleppkosten erstattet zu bekommen? Wann zahlt die Versicherung den Abschleppdienst? Wir klären auf!

Wer zahlt bei einer Autopanne?

Eine Autopanne ist schnell passiert. Aber haftet in diesem Fall die Versicherung für die Kosten des Abschleppdienstes? Wenn Sie die entsprechende Pannenversicherung abgeschlossen haben, lautet die Antwort „Ja“. Aber wichtig zu beachten ist, dass Sie in Ihrer Autoversicherung die Zusatzoption Pannenhilfe mitversichert haben. Diese ist oft Teil der Voll- oder Teilkaskoversicherung. Ebenso kann es sein, dass sie Mitglied bei einem Verkehrsclubs wie dem TCS, VCS oder ACS sind. Auch hier ist oft die Pannenhilfe inkludiert und die Frage „Wann zahlt die Versicherung den Abschleppdienst?“ kommt gar nicht auf. Denn in diesem Fall kommt Ihr Autoclub für die Kosten auf.

Falls sie einen Neuwagen besitzen, ist es möglich, dass der Hersteller selbst hier für die Kosten haftet. Dabei übernimmt er Reparatur, das Abschleppen und stellt einen Ersatzwagen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie eine Mobilitätsgarantie auf das Fahrzeug abgeschlossen haben oder die Panne durch einen Herstellerfehler verursacht wurde.

Wann zahlt die Versicherung den Abschleppdienst nach einem Unfall?

Schneller als Sie denken ist ein Unfall passiert und Sie stehen unter Schock. Nun heisst es: einen kühlen Kopf bewahren. Nach einem Unfall gilt es, die schuldige Partei ausfindig zu machen. Das ist nicht immer einfach. Schadensansprüche und Abschleppkosten müssen bei der schweizerischen Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geltend gemacht werden. Es empfiehlt sich, direkt am Unfallort nach den Daten des Gegenübers zu fragen. Wer eine Teilschuld trägt, hat meist nicht den kompletten Versicherungsanspruch. Je nach Versicherung werden die Abschleppkosten in der Regel bis zur nächsten geeigneten Werkstatt übernommen. Im Einzelfall aber auch bis ins Heimatland. Das ist individuell und abhängig von Ihrem Versicherungstarif.

Hafte ich als Falschparker selbst?

Auch hier ist die Frage „Wann zahlt die Versicherung den Abschleppdienst?“ berechtigt. Die Antwort ist hierzu ist aber leider eindeutig. Wenn ein Autobesitzer im öffentlichen Strassenverkehr falsch parkt oder sein Auto von einer anderen Person falsch geparkt wird, haftet der Halter des Fahrzeuges. Dieser trägt die kompletten Kosten des Abschleppdienstes daher selbst. Wenn ein anderer das Fahrzeug falsch geparkt hat, kann der Fahrzeughalter den Fahrer allerdings in Regress nehmen.

Hier gibt es aber oft das Problem, dass Sie als Geschädigter, welcher durch das Falschparken behindert wird, in Vorkasse gehen müssen. Anschliessend müssen Sie dann das Geld von dem Falschparker zurückfordern. Dies kann nervenaufreibend sein und wird deshalb von uns so gut wie möglich vermieden. Bei dem Abschleppdienst Zürich gehen Sie nicht in Vorkasse. Wir fordern den Betrag direkt von dem Falschparker ein.

Unser Fazit zu der Frage „Wann zahlt die Versicherung den Abschleppdienst?“

Alles in allem ist die Haftung bei Unfällen und Pannen sehr individuell. Es kommt auf Ihre Versicherung an und welche Situation zum Abschleppen geführt hat. Dennoch ist es ratsam, keinen Versuch auszulassen und den Fall mit Ihrer Versicherung abzusprechen.

Aber egal ob Unfall, Autopanne oder Falschparker vor der Tür. Kontaktieren Sie den Abschleppdienst Zürich für schnelle und professionelle Serviceleistungen. Wir beraten Sie gern!

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