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Wer zahlt den Abschleppdienst

Müssen Sie den Abschleppdienst rufen, ist dies immer mit Unannehmlichkeiten verbunden. Sie benötigen diesen, weil Sie zugeparkt werden oder weil Sie mitten auf der Autobahn einen Unfall hatten. Die Angst vor den Kosten, die auf Sie zukommen, lässt sich aber bekämpfen, indem Sie den Abschleppdienst Zürich rufen. Denn nicht in jedem Fall müssen Sie für die Kosten aufkommen. Wer zahlt für den Abschleppdienst und worauf müssen Sie achten, damit Sie nicht bezahlen müssen?

Wer zahlt den Abschleppdienst – auf die Situation kommt es an

Ein Ärgernis ist es immer, wenn Sie einen Abschleppdienst rufen müssen. Wurde das eigene Auto zugeparkt oder der Parkplatz blockiert? Dann muss im Normalfall der Falschparker für den Schaden aufkommen. Hatten Sie eine Panne oder einen Unfall, kommt es darauf an, ob Sie eine Versicherung haben oder Mitglied in einem Automobilclub sind. Diese übernehmen häufig die Kosten.

Doch wie müssen Sie sich in diesen Fällen verhalten? Aus Unsicherheit verzichten viele Personen darauf, den Abschleppdienst zu benachrichtigen.

Wann rufe ich den Abschleppdienst bei einem Falschparker?

Eine typische Situation: Der Privatparkplatz wird blockiert, weil ein fremdes Auto auf Ihrem Parkplatz steht. Dabei ist es unerheblich, ob der Parkplatz einer Privatperson oder einem Unternehmen gehört. Auch ist es egal, ob Sie den Parkplatz gemietet haben oder Sie Eigentümer sind. Sie haben die Möglichkeit, den Abschleppdienst zu rufen.

Es besteht die Möglichkeit, dass Sie die Kosten dafür nicht übernehmen müssen. Lassen Sie dem Falschparker oder dem Fahrer des blockierenden Fahrzeugs eine kurze Zeit, das Fahrzeug zu entfernen. Steht der Wagen nach einer halben Stunde immer noch da und der Besitzer hat es noch nicht entfernt, rufen Sie den Abschleppdienst Zürich.

Wenn Sie jedoch zugeparkt werden und das falsch abgestellte Fahrzeug steht auf der Strasse, sollten Sie die Polizei verständigen und den Wagen nicht selbst abschleppen lassen. Für den Strassenverkehr ist die Polizei zuständig.

Vorkasse leisten bei Abschleppdiensten

Lassen Sie einen falschgeparkten Wagen abschleppen, müssen Sie bei vielen Abschleppdiensten eine Vorleistung zahlen. Ein Falschparker muss für das Abschleppen auf einem Privatparkplatz aufkommen. Dies ist gesetzlich so geregelt.

Der Abschleppdienst Zürich bietet in solchen Fällen die optimale Lösung: Sie senden ein Beweisfoto des falschparkierten Fahrzeugs mit dem Standort an den Abschleppdienst Zürich. Wir schleppen das Fahrzeug ab und Sie müssen sich nicht darum kümmern, das Geld vom Falschparker zurückzufordern. Bei uns müssen Sie keine Vorkasse leisten. Wir schleppen das Fahrzeug fachgerecht ab und für Sie ist die Angelegenheit erledigt. Ausser die möchten eine Strafanzeige stellen. In diesem Fall stehen wir Ihnen auch hierbei fachgerecht zur Seite.

Fazit: Abschleppen mit Abschleppdienst Zürich

Die Frage: „Wer zahlt den Abschleppdienst?“ kann folgendermassen beantwortet werden: Haben Sie einen Versicherungsschutz oder steht ein Falschparker auf Ihrem Privatparkplatz, müssen Sie keine Kosten übernehmen. Wollen Sie sich Stress ersparen, das Geld beim Falschparker einzufordern, beauftragen Sie den Abschleppdienst Zürich. Rufen Sie uns an und lassen Sie das Auto abschleppen, wenn Ihr Parkplatz blockiert wird oder Sie eine Panne haben. Haben Sie häufig Probleme mit Falschparkern? Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Beratungsgespräch.

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