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Was tun wenn der Abschleppdienst umsonst gekommen ist?

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie kommen vom Kaffee oder von einem Meeting zu Ihrem Auto zurück. Plötzlich nähert sich ein Abschleppwagen und will Ihr Auto mitnehmen. Da wird Ihnen klar, dass sie versehentlich im Parkverbot stehen. Der Abschleppdienst ist aber bereits vor Ort. Was passiert nun also, wenn der Abschleppdienst umsonst gekommen ist? Hier erfahren Sie, wer für die Kosten aufkommen muss und wie Sie sich verhalten sollten.

Darf Ihr Auto abgeschleppt werden, wenn der Abschleppdienst umsonst gekommen ist?

Kurz und knapp: Nein! Wenn Sie rechtzeitig zur Stelle sind und der Abschleppdienst den Aufladevorgang noch nicht gestartet hat, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, Ihr Auto selbst aus der Verbotszone zu entfernen. Der Abschleppdienst darf Ihren Wagen in einer solchen Situation nicht mitnehmen. Aber es gibt noch andere Ausnahmefälle.

Wenn Sie zum Beispiel auf einem fremden Privatparkplatz stehen, dann kann der Besitzer des Parkplatzes Ihr Auto abschleppen lassen. Sollten Sie allerdings Ihre Telefonnummer im Auto hinterlassen haben, dann ist es dem Parkplatzbesitzer durchaus zuzumuten, Sie anzurufen und die Entfernung Ihres Fahrzeuges zu fordern. Kommen Sie dieser Aufforderung allerdings nicht in einem angemessenen Zeitrahmen nach oder sind Sie nicht erreichbar, dürfen Sie abgeschleppt werden.

Zu erwähnen ist hier die sogenannte Schadenminderungspflicht aus dem Privatrecht. Diese schreibt vor, dass ein Recht immer möglichst „schonend“ ausgeübt werden muss. Das Abschleppen muss also eine angemessene Handlung sein.

Wer muss den Abschleppdienst bezahlen?

Wenn der Abschleppdienst umsonst gekommen ist, stellt sich natürlich die Frage, wer für den Einsatz aufkommen muss. Normalerweise zahlt derjenige, der für den Einsatz verantwortlich ist. In den meisten Fällen bittet man deshalb der Falschparker selbst zur Kasse. Trotzdem ist eine Leerfahrt immer noch billiger als das Abschleppen. Denn auch wenn kein Fahrzeug abgeschleppt wurde, musste der Abschleppdienst anrücken. Dadurch sind Aufwand und Arbeitszeit angefallen, welche vergütet werden müssen.

Klärung im Einzelfall wenn der Abschleppdienst umsonst gekommen ist

Wer für den Einsatz des Abschleppdienstes am Ende zahlen muss, hängt aber von verschiedenen Faktoren ab. In jedem Fall muss das Abschleppen verhältnismässig sein. Wenn man sein Auto zum Beispiel in der Nacht auf einem Geschäftsparkplatz parkt oder – wie bereits erwähnt – seine Telefonnummer hinterlässt, ist die Verhältnismässigkeit in der Regel nicht gegeben. Wer schlussendlich wirklich zur Kasse gebeten wird, wenn der Abschleppdienst umsonst gekommen ist, muss üblicherweise im Einzelfall abgeklärt werden. Als Faustregel gilt aber: Wer das Abschleppen hätte zahlen müssen, wird auch zur Kasse gebeten, wenn der Abschleppdienst umsonst gekommen ist.

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