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Berechtigt ein Auto abschleppen zu lassen?

Wann bin ich berechtigt ein Auto abschleppen zu lassen?

Ein Falschparker vor Ihrer Garage oder vor der Grundstücksausfahrt ist ärgerlich. Schliesslich nimmt er Ihnen die Möglichkeit, pünktlich zum Termin zu erscheinen und Ihr Auto von Ihrem Grundstück zu bewegen. In welchen Situationen ist man berechtigt, ein Auto abschleppen zu lassen und wann nicht? Wir klären Sie im folgenden Blogbeitrag über die rechtliche Lage auf.

Wann darf abgeschleppt werden?

Parkt jemand auf Ihrem persönlichen (privaten oder gemieteten) Parkplatz sind Sie berechtigt, das Auto abschleppen zu lassen. Die Verhältnismässigkeit ist gegeben, wenn Sie aufgrund des Falschparkers einen anderen Ort für Ihr Fahrzeug suchen. Und im schlimmsten Fall sogar Parkgebühren entrichten müssen. Sie kommen früh aus dem Haus und möchten zur Arbeit fahren. Vor Ihrer Ausfahrt steht ein Fahrzeug und hindert Sie daran, das Grundstück zu verlassen. Vom Falschparker selbst ist weit und breit keine Spur. Es befindet sich auch kein Zettel mit einer Rufnummer oder einem Hinweis unter dem Scheibenwischer. In diesem Fall sind Sie berechtigt, das Auto abschleppen zu lassen und die Kosten auf den Falschparker umzulegen. Steht der Falschparker auf Ihrem Grundstück, können Sie aufgrund des Verbots zum Parken auf Privatgrundstücken zusätzlich eine straf- und zivilrechtliche Klage einreichen. Auf jeden Fall sollten Sie, auch wenn Sie berechtigt sind ein Auto abschleppen zu lassen, abwägen, ob die Massnahme angebracht ist oder ob der Falschparker vielleicht eine Kontaktrufnummer hinterlassen hat.

Bei jeglicher Form der Einschränkung Ihrer persönlichen Freiheit sind Sie dazu berechtigt, ein Auto abschleppen zu lassen. Die Kosten können Sie vom falschparkenden Autobesitzer einzufordern.

Wann sind Sie nicht berechtigt, ein Auto abschleppen zu lassen?

Es gibt einige Situationen, die für Sie als Privatparkplatzbesitzer zwar ärgerlich, aber kein Anlass für den Anruf beim Abschleppdienst sind. Verfügen Sie zum Beispiel über mehrere freie Privatparkplätze und damit über die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug einfach neben dem Falschparker abzustellen, ist die Verhältnismässigkeit rein rechtlich nicht gegeben. Gleiches gilt auch, wenn sich der Falschparker per Nachricht (zum Beispiel auf einem Zettel unter dem Scheibenwischer) entschuldigt und Ihnen mitteilt, dass er umgehend zurück ist. In diesem Fall ist der Autobesitzer meistens eher zurück als der Abschleppdienst bei Ihnen eintrifft. Den nun aufkeimenden Streit können Sie ausschliessen, in dem Sie vor Ihrem Anruf abwägen, wie notwendig das Abschleppen jetzt wirklich ist und ob Sie sich nur ärgern, oder ob Sie wirklich in Ihrer Freiheit eingeschränkt werden. Hinweis: Nicht abschleppen lassen dürfen Sie Kranken- und Einsatzfahrzeuge im Dienst, die für den Zeitraum des Einsatzes vor Ihrer Garage, auf dem Privatparkplatz oder vor Ihrem Grundstückstor stehen.

Abschleppen lassen oder nicht? Manchmal auch eine Gewissensfrage

Wenn Sie durch einen Falschparker in existenzielle Not geraten, da Sie zum Beispiel einen wichtigen Termin versäumen, sind Sie immer berechtigt, das Auto abschleppen zu lassen. Gleiches gilt auch, wenn Sie aus dem Haus kommen und sehen, dass ein Falschparker auf Ihrem privaten Grundstück (wozu auch die Ausfahrt aus der Garage oder der Gehweg vor Ihrem Hoftor gehört) steht. Ehe Sie beherzt zum Telefon greifen und Ihrem Ärger durch den Anruf beim Abschleppdienst Luft machen möchten, sollten Sie einmal durchatmen und nachsehen, ob der Autobesitzer vielleicht eine Nachricht für Sie hinterlassen hat. Ist das der Fall oder steht sogar eine Rufnummer auf der Notiz, sollten Sie zuerst den Falschparker anrufen. Manchmal gibt es ganz simple Gründe, warum ein Autofahrer genau vor Ihrer Ausfahrt parkt. Dann aber schneller wieder weg ist, als der Abschleppdienst bei Ihnen eintreffen kann.

Eine Abwägung der Verhältnismässigkeit ist immer notwendig, auch wenn Falschparken kein Kavaliersdelikt ist. Bedenken Sie dabei, dass Sie die Kosten für die Abschleppung nur auf den Falschparker umlegen können, wenn dieser Sie wirklich in Ihrer Freiheit (dem Verlassen des Grundstücks) eingeschränkt hat. Wollen Sie hingegen Ihr Recht durchsetzen, obwohl neben dem zugeparkten Privatparkplatz zwei bis drei weitere Flächen für Sie zur Verfügung stehen und ebenfalls Ihnen gehören, kann es sein, dass Sie auf den Abschleppkosten sitzen bleiben.

Fazit

Der Abschleppdienst Zürich ist immer für Sie da und schleppt in allen Situationen ab. Dennoch raten wir Ihnen, die Verhältnismässigkeit zu prüfen und abzuwägen, ob Sie berechtigt sind, ein Auto abschleppen zu lassen oder ob die Kosten wegen Unverhältnismässigkeit am Ende zu Ihren Lasten gehen.

Sie haben Fragen oder möchten ein Auto abschleppen lassen? Dann kontaktieren Sie uns jetzt für ein kostenloses Beratungsgespräch!

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